Altes Köln

Brückengeld: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Altes Köln
Wechseln zu:Navigation, Suche
(Die Seite wurde neu angelegt: „Am 1. August 1920 wird das Brückengeld auf allen Rheinbrücken der Stadt Köln abgeschafft. Bis dahin galt, dass jeder vor dem Passieren beim Brückenwärter…“)
Markierung: 2017-Quelltext-Bearbeitung
 
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Markierung: 2017-Quelltext-Bearbeitung
 
(6 dazwischenliegende Versionen von 2 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
Am 1. August 1920 wird das Brückengeld auf allen Rheinbrücken der Stadt Köln abgeschafft. Bis dahin galt, dass jeder vor dem Passieren beim Brückenwärter eine Gebühr zu entrichten hatte - Fußgänger zahlten 2 Pfennig, Fuhrwerke und Fahrzeuge entsprechend mehr. Nach Begleichung der Verkehrsabgabe erhielt man einen Passierschein, die Einnahmen wurden zur Unterhaltung des Bauwerks und Entlohnung des Brückners verwendet.
[[Datei:Brückengeld-Hohenzollern.jpg|mini|Brückengeld Hohenzollernbrücke Köln]][[Datei:Hohenzollernbrücke 1911.jpg|mini|Hohenzollernbrücke 1911]]
[[Datei:Blick von Deutz auf die Stadt Köln mit Schiffsbrücke, ca. 1840.jpg|mini|Deutzer Schiffsbrücke 1840]]
Das Brückengeld mussten Fußgänger und Fuhrwerke zahlen, wenn sie die Brücken benutzen wollten. Fußgänger zahlten 2 Pfennig, Fuhrwerke und Fahrzeuge entsprechend mehr. Am Geburtstag des Kaisers war die Überquerung der [[Deutzer Brücke | Deutzer Schiffbrücke]] frei.


[[Datei:Hohenzollernbrücke 1911.jpg|mini|Hohenzollernbrücke 1911]]
Auch Schiffe mussten ein Brückengeld bezahlen. Beim Passieren der Deutzer Schiffsbrücke musste die Brücke dazu geöffnet werden. Dreimal am Tag wurde dazu zwei Brückenjoche, die sogenannten Ausfuhrjoche aus dem Verband genommen. Mit steigendem Verkehr mussten die Öffnungen erhöht werden - bis 1913 gab es bis zu 30 Öffnungen pro Tag. Dies hatte natürlich längere Wartezeiten für Fußgänger und Fahrzeuge zur Folge.
 
Am 1. August 1920 wird das Brückengeld  auf allen [[Kölner Rheinbrücken]] abgeschafft. Bis dahin galt, dass jeder vor dem Passieren beim Brückenwärter eine Gebühr zu entrichten hatte - Nach Begleichung der Verkehrsabgabe erhielt man einen Passierschein, die Einnahmen wurden zur Unterhaltung des Bauwerks und Entlohnung des Brückners verwendet.
[[Kategorie:Personenliste]]
[[Kategorie:Quelle]]

Aktuelle Version vom 19. Dezember 2023, 12:54 Uhr

Brückengeld Hohenzollernbrücke Köln
Hohenzollernbrücke 1911
Deutzer Schiffsbrücke 1840

Das Brückengeld mussten Fußgänger und Fuhrwerke zahlen, wenn sie die Brücken benutzen wollten. Fußgänger zahlten 2 Pfennig, Fuhrwerke und Fahrzeuge entsprechend mehr. Am Geburtstag des Kaisers war die Überquerung der Deutzer Schiffbrücke frei.

Auch Schiffe mussten ein Brückengeld bezahlen. Beim Passieren der Deutzer Schiffsbrücke musste die Brücke dazu geöffnet werden. Dreimal am Tag wurde dazu zwei Brückenjoche, die sogenannten Ausfuhrjoche aus dem Verband genommen. Mit steigendem Verkehr mussten die Öffnungen erhöht werden - bis 1913 gab es bis zu 30 Öffnungen pro Tag. Dies hatte natürlich längere Wartezeiten für Fußgänger und Fahrzeuge zur Folge.

Am 1. August 1920 wird das Brückengeld auf allen Kölner Rheinbrücken abgeschafft. Bis dahin galt, dass jeder vor dem Passieren beim Brückenwärter eine Gebühr zu entrichten hatte - Nach Begleichung der Verkehrsabgabe erhielt man einen Passierschein, die Einnahmen wurden zur Unterhaltung des Bauwerks und Entlohnung des Brückners verwendet.

Cookies helfen uns bei der Bereitstellung von Altes Köln. Durch die Nutzung von Altes Köln erklärst du dich damit einverstanden, dass wir Cookies speichern.