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Brückengeld: Unterschied zwischen den Versionen

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Am 1. August 1920 wird das Brückengeld  auf allen Rheinbrücken der Stadt Köln abgeschafft. Bis dahin galt, dass jeder vor dem Passieren beim Brückenwärter eine Gebühr zu entrichten hatte - Fußgänger zahlten 2 Pfennig, Fuhrwerke und Fahrzeuge entsprechend mehr. Nach Begleichung der Verkehrsabgabe erhielt man einen Passierschein, die Einnahmen wurden zur Unterhaltung des Bauwerks und Entlohnung des Brückners verwendet.
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Das Brückengeld mussten Fußgänger und Fuhrwerke zahlen, wenn sie die Brücken benutzen wollten. Fußgänger zahlten 2 Pfennig, Fuhrwerke und Fahrzeuge entsprechend mehr.
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Am 1. August 1920 wird das Brückengeld  auf allen [[Kölner Rheinbrücken]] abgeschafft. Bis dahin galt, dass jeder vor dem Passieren beim Brückenwärter eine Gebühr zu entrichten hatte - Nach Begleichung der Verkehrsabgabe erhielt man einen Passierschein, die Einnahmen wurden zur Unterhaltung des Bauwerks und Entlohnung des Brückners verwendet.
  
 
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Version vom 2. August 2020, 12:48 Uhr

Brückengeld Hohenzollernbrücke Köln

Das Brückengeld mussten Fußgänger und Fuhrwerke zahlen, wenn sie die Brücken benutzen wollten. Fußgänger zahlten 2 Pfennig, Fuhrwerke und Fahrzeuge entsprechend mehr.

Am 1. August 1920 wird das Brückengeld auf allen Kölner Rheinbrücken abgeschafft. Bis dahin galt, dass jeder vor dem Passieren beim Brückenwärter eine Gebühr zu entrichten hatte - Nach Begleichung der Verkehrsabgabe erhielt man einen Passierschein, die Einnahmen wurden zur Unterhaltung des Bauwerks und Entlohnung des Brückners verwendet.

Hohenzollernbrücke 1911