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Die '''Weinschule''' war im Mittelalter zusammen mit den '''Rheinmeistern''' die oberste Aufsichtsbehörde uber den Weinhandel und den Weinausschank. Das Gebäude der Weinschule befand sich in der [Rheingasse/Haus-Nr._12 Rheingasse im Haus Nr. 12]. | Die '''Weinschule''' war im Mittelalter zusammen mit den '''Rheinmeistern''' die oberste Aufsichtsbehörde uber den Weinhandel und den Weinausschank. Das Gebäude der Weinschule befand sich in der [Rheingasse/Haus-Nr._12|Rheingasse im Haus Nr. 12]. | ||
Die Stadt Köln war im Mittelalter der zentrale Knotenpunkt des westeuropäischen Weinhandels. Dieser Handel war in Köln schon frühzeitig in allen verwaltungstechnischen und juristischen Belangen straff organisiert. Die obersten Kontrollorgane dieser Organisation waren die '''Rheinmeister''' und an 1378 die '''Weinschule'''. | Die Stadt Köln war im Mittelalter der zentrale Knotenpunkt des westeuropäischen Weinhandels. Dieser Handel war in Köln schon frühzeitig in allen verwaltungstechnischen und juristischen Belangen straff organisiert. Die obersten Kontrollorgane dieser Organisation waren die '''Rheinmeister''' und an 1378 die '''Weinschule'''. |
Version vom 25. Februar 2022, 14:17 Uhr
Die Weinschule war im Mittelalter zusammen mit den Rheinmeistern die oberste Aufsichtsbehörde uber den Weinhandel und den Weinausschank. Das Gebäude der Weinschule befand sich in der [Rheingasse/Haus-Nr._12|Rheingasse im Haus Nr. 12].
Die Stadt Köln war im Mittelalter der zentrale Knotenpunkt des westeuropäischen Weinhandels. Dieser Handel war in Köln schon frühzeitig in allen verwaltungstechnischen und juristischen Belangen straff organisiert. Die obersten Kontrollorgane dieser Organisation waren die Rheinmeister und an 1378 die Weinschule.
Rheinmeister
Die vier Rheinmeister wurden vom Rat der Stadt Köln eingesetzt und hatten ein vielfältiges Spekrum an Aufgaben. Ihre Hauptfunktion bestand aus der Aufsicht über ddie Einhaltung des Kölner Stapelrechts und die Schlichtung von Streitigkeiten beim Warenverkehr auf dem Rhein vorkamen. Sie bildeten die sogenannte Rheinpolizei.
Weinschule
Die Weinschule bestand aus acht Ratsmitgliedern und hielt drei mal wöchentlich Sitzungen ab, in denen unter anderem Rechtsfragen auf dem Gebiete des Weinhandels entschieden wurden. Diese Mitglieder der Weinschule unterstützten die Rheinmeister bei ihren Aufgaben. Sie mussten selbst vorher das Amt eines Rheinmeisters bekleidet haben.
Die Einberufung der Weinschule als Versammlung wurde durch die Rheinmeister vorgenommen. Um die Unabhängigkeit dieser Kommission zu wahren, war allen Beteiligten untersagt, selbst städtischen Weinhandel zu betreiben.