Deutschordenskommende Jungenbiesen: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Gründung der '''Deutschordenkommende Jungen-Biesen''' im Jahre 1573 geht zurück auf Heinrich von Reuschenberg, | Die Gründung der '''Deutschordenkommende Jungen-Biesen''' im Jahre 1573 geht zurück auf Heinrich von Reuschenberg, den Landkomtur der Ballei Alten-Biesen, der zu diesem Zweck 1523 das Haus zum Bierbaum an der [[Severinstraße/Haus-Nr. 225|Severinstraße Nr. 225]] sowie im Jahr 1581 den benachbarten Bonnerhof erwarb. | ||
1593 kam die Erlaubnis zur Abhaltung des Gottesdienstes | 1593 kam die Erlaubnis zur Abhaltung des Gottesdienstes |
Version vom 29. März 2022, 15:10 Uhr
Jungen-Biesen war eine Kommende (Niederlassung) des Deutschen Ritterordens an der Severinsstraße im Stadtteil Altstadt-Süd. Die Ballei (Verwaltungsbezirk) Biesen des Deutschen Ordens erstreckte sich über das heutige Belgien, die südlichen Niederlande und den Niederrhein. Ihr Sitz, das Schloss Alden Biesen in der Nähe von Tongern nördlich von Lüttich, ist heute noch erhalten.
Eckdaten zur Kommende Jungen-Biesen
Patrozinium | St. Katharina |
Orden/Stift | Deutscher Orden |
Gründung | 1573 |
Aufhebung | 1802 |
Geschichte
Die Gründung der Deutschordenkommende Jungen-Biesen im Jahre 1573 geht zurück auf Heinrich von Reuschenberg, den Landkomtur der Ballei Alten-Biesen, der zu diesem Zweck 1523 das Haus zum Bierbaum an der Severinstraße Nr. 225 sowie im Jahr 1581 den benachbarten Bonnerhof erwarb.
1593 kam die Erlaubnis zur Abhaltung des Gottesdienstes
1802 wurde die Kommende säkularisiert
1804 Dienstgebäude des Direktors des Geniekorps, danach Militärfruchtmagazin und dann Schulverwaltung
Kreuterkarte
Die Kommende Jungen-Biesen ist zu finden in der Kreuterkarte K 337-87 - Severinstrasse II Topographische_Sammlung_von_Franz_Kreuter/Kreuterkarten
Schreinsbezirk
Einzelnachweise
Literatur
- Arntz/Neu/Vogts (Bearb.): Deutschordenskommende Junge-Biesen. In: Paul Clemen/Hans Vogts/Fritz Witte (Hg.): Die Kunstdenkmäler der Rheinprovinz. Bd. 7, III. Abt., Düsseldorf 1937, S. 113-115