Altes Köln

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|Geller (Johann) Wilhelm, extraneus, BürgerR 9.11.1711, 1715 Procurator an der Weinschule, 'hat Stoffen, Cathaunen, Lind und andere Waren feil' ||1715 ||Schleicher EinwohnVz 1715 p 45, Kölner Bürger, Roma Germaniae Schematismus 1724 p 64  
 
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Version vom 23. April 2023, 15:37 Uhr

Die Weinschule auf der Rheingasse Nr. 12 (Mitte, im Hintergrund), Ausschnitt aus der Kreuterkarte K 337-74 - Rheingasse
Innerstädischer Weinanbau in Köln - Weingärten der Kartäuser

Die Weinschule war im Mittelalter zusammen mit den Rheinmeistern die oberste Aufsichtsbehörde über den Weinhandel und den Weinausschank. Das Gebäude der Weinschule befand sich in der Rheingasse im Haus Nr. 12.

In der Stadt Köln, die im Mittelalter den zentralen Knotenpunkt des westeuropäischen Weinhandels darstellte, war dieser Handel bereits frühzeitig in allen verwaltungstechnischen und juristischen Belangen straff organisiert. Die obersten Kontrollorgane dieser Organisation waren die Rheinmeister und ab 1378 die Weinschule.

Rheinmeister

Die vier Rheinmeister waren Ratsbeamte, wurden also vom Rat der Stadt Köln eingesetzt und hatten ein vielfältiges Spektrum an Aufgaben. Ihre Hauptfunktion bestand aus der Aufsicht über die Einhaltung des Kölner Stapelrechts und der Schlichtung von Streitigkeiten beim Warenverkehr auf dem Rhein. Sie kontrollierten den Weinhandel an und auf dem Rhein und bildeten die sogenannte Rheinpolizei. Auch die Kontrolle der klösterlichen Weinanbaugebiete oblag den Rheinmeistern.

Dem Stapelrecht unterlagen unter anderem die gefüllten Weinfässer und auch die Weinbergpfähle (Ramholz oder auch Ramen).

Weinschule

Die Weinschule bestand aus acht Ratsmitgliedern und hielt drei mal wöchentlich Sitzungen ab, in denen unter anderem Rechtsfragen auf dem Gebiete des Weinhandels entschieden wurden. Diese Mitglieder der Weinschule unterstützten die Rheinmeister bei ihren Aufgaben. Sie mussten selbst vorher das Amt eines Rheinmeisters bekleidet haben.

Die Einberufung der Weinschule als Versammlung wurde durch die Rheinmeister vorgenommen. Um die Unabhängigkeit dieser Kommission zu wahren, war allen Beteiligten untersagt, selbst städtischen Weinhandel zu betreiben.

Die Weinschule war gleichzeitig auch eine Gerichtsbehörde, an der juristische Fragen des Kölner Weinhandels entschieden wurden. Seit Mitte des 15. Jahrhunderts hatte die Weinschule auch das Recht, Zeugnisse zur Erlangung des Kölner Bürgerrechts zu erteilen. Voraussetzung zur Erlangung des Bürgerrechts war eine Eintragung in das zentrale Buch der Weinschule. Die den Rheinmeistern und gewählten Ratsmitgliedern der Weinschule untergebenen Beamten waren vereidigte Schreiber und Boten. Sie hatten auf die Einhaltung aller Regeln im Weinhandel zu achten und gegebenenfalls Anzeige zu erstatten.

Sowohl der Großhandel auf dem Weinmarkt als auch der Anbau und Vertrieb kleinerer Mengen von Wein innerhalb der Stadt ("Weinzapf") wurden von den Rheinmeistern und der Weinschule organisiert und kontrolliert. Nur Personen, die das Kölner Bürgerrecht besaßen, hatten damit auch das Recht auf den Weinzapf. Für die mit dem Weinzapf verbundenen Steuereinnahmen war wiederum die Behörde der Weinschule zuständig.

In beiden Zweigen des Kölner Weinhandels gab es verschiedene höher gestellte und einfache Berufe. Höhere Beamte des stadtübergreifenden Weinmarktes waren vornehmlich "Unterkäufer" und "Visierer", zu den niederen Beamten gehörten "Kranenmeister" und "Weinschröder". Der innerstädtische Weinhandel und das Zapfgewerbe beschäftigten "Kistensitzer", "Weinzapfer", "Weinschenke" und "Weinrufer".

Weinhändler im Jahr 1884

Es gibt ein Adressbuch sämtlicher Weinhändler Europas aus dem Jahr 1884. Daraus sind die Kölner Weinhändler aufgelistet: Kölner Weinhändler 1884

Mitarbeiter ohne nähere Adresse

Weblinks

Kreuterkarte

Die Weinschule ist zu finden in der Kreuterkarte K 337-74 - Rheingasse

Topographische_Sammlung_von_Franz_Kreuter/Kreuterkarten

Schreinsbezirk

I S. Martin - Bezeichnung auf der Keussen-Karte: "Gebürhaus (Weinschule)"

Literatur

Hausname Bewohner Jahr Quellen
Geller (Johann) Wilhelm, extraneus, BürgerR 9.11.1711, 1715 Procurator an der Weinschule, 'hat Stoffen, Cathaunen, Lind und andere Waren feil' 1715 Schleicher EinwohnVz 1715 p 45, Kölner Bürger, Roma Germaniae Schematismus 1724 p 64
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