Altes Köln

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== Personal des Weinschulengerichts ==
== Personal des Weinschulengerichts ==
Die im Folgenden aufgeführten Angaben über des Personal des Weinschulengerichts sind dem <ref>[https://digitale-sammlungen.ulb.uni-bonn.de/periodical/titleinfo/1501970 ''Niederrheinisch-Westfälischen Kreiskalender'']</ref> entnommen, dessen Ausgaben von 1758 bis 1794 digital verfügbar sind und in dem Richter, Gerichtsschreiber und Prokuratoren des Weinschulengerichts sowie ab 1779 auch Weinröder und Wein-Unterverkäufer namentlich aufgelistet sind.
Die im Folgenden aufgeführten Angaben über des Personal des Weinschulengerichts sind dem "Niederrheinisch-Westfälischen Kreiskalender"<ref>[https://digitale-sammlungen.ulb.uni-bonn.de/periodical/titleinfo/1501970 Niederrheinisch-Westfälischer Kreiskalender, alle Jahrgänge (1758-1794), Köln, Verlag Franz Balthasar Neuwirth]</ref> entnommen, dessen Ausgaben von 1758 bis 1794 digital verfügbar sind und in dem Richter, Gerichtsschreiber und Prokuratoren des Weinschulengerichts sowie ab 1779 auch Weinröder und Wein-Unterverkäufer namentlich aufgelistet sind.
=== Richter ===
=== Richter ===
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Version vom 11. Juli 2023, 10:30 Uhr

Die Weinschule auf der Rheingasse Nr. 12 (Mitte, im Hintergrund), Ausschnitt aus der Kreuterkarte K 337-74 - Rheingasse
Innerstädischer Weinanbau in Köln - Weingärten der Kartäuser

Die Weinschule war im Mittelalter zusammen mit den Rheinmeistern die oberste Aufsichtsbehörde über den Weinhandel und den Weinausschank. Das Gebäude der Weinschule befand sich in der Rheingasse im Haus Nr. 12.

In der Stadt Köln, die im Mittelalter den zentralen Knotenpunkt des westeuropäischen Weinhandels darstellte, war dieser Handel bereits frühzeitig in allen verwaltungstechnischen und juristischen Belangen straff organisiert. Die obersten Kontrollorgane dieser Organisation waren die Rheinmeister und ab 1378 die Weinschule.

Rheinmeister

Die vier Rheinmeister waren Ratsbeamte, wurden also vom Rat der Stadt Köln eingesetzt und hatten ein vielfältiges Spektrum an Aufgaben. Ihre Hauptfunktion bestand aus der Aufsicht über die Einhaltung des Kölner Stapelrechts und der Schlichtung von Streitigkeiten beim Warenverkehr auf dem Rhein. Sie kontrollierten den Weinhandel an und auf dem Rhein und bildeten die sogenannte Rheinpolizei. Auch die Kontrolle der klösterlichen Weinanbaugebiete oblag den Rheinmeistern.

Dem Stapelrecht unterlagen unter anderem die gefüllten Weinfässer und auch die Weinbergpfähle (Ramholz oder auch Ramen).

Weinschule

Die Weinschule bestand aus acht Ratsmitgliedern und hielt drei mal wöchentlich Sitzungen ab, in denen unter anderem Rechtsfragen auf dem Gebiete des Weinhandels entschieden wurden. Diese Mitglieder der Weinschule unterstützten die Rheinmeister bei ihren Aufgaben. Sie mussten selbst vorher das Amt eines Rheinmeisters bekleidet haben.

Die Einberufung der Weinschule als Versammlung wurde durch die Rheinmeister vorgenommen. Um die Unabhängigkeit dieser Kommission zu wahren, war allen Beteiligten untersagt, selbst städtischen Weinhandel zu betreiben.

Die Weinschule war gleichzeitig auch eine Gerichtsbehörde, an der juristische Fragen des Kölner Weinhandels entschieden wurden. Seit Mitte des 15. Jahrhunderts hatte die Weinschule auch das Recht, Zeugnisse zur Erlangung des Kölner Bürgerrechts zu erteilen. Voraussetzung zur Erlangung des Bürgerrechts war eine Eintragung in das zentrale Buch der Weinschule. Die den Rheinmeistern und gewählten Ratsmitgliedern der Weinschule untergebenen Beamten waren vereidigte Schreiber und Boten. Sie hatten auf die Einhaltung aller Regeln im Weinhandel zu achten und gegebenenfalls Anzeige zu erstatten.

Sowohl der Großhandel auf dem Weinmarkt als auch der Anbau und Vertrieb kleinerer Mengen von Wein innerhalb der Stadt ("Weinzapf") wurden von den Rheinmeistern und der Weinschule organisiert und kontrolliert. Nur Personen, die das Kölner Bürgerrecht besaßen, hatten damit auch das Recht auf den Weinzapf. Für die mit dem Weinzapf verbundenen Steuereinnahmen war wiederum die Behörde der Weinschule zuständig.

In beiden Zweigen des Kölner Weinhandels gab es verschiedene höher gestellte und einfache Berufe. Höhere Beamte des stadtübergreifenden Weinmarktes waren vornehmlich "Unterkäufer" und "Visierer", zu den niederen Beamten gehörten "Kranenmeister" und "Weinschröder". Der innerstädtische Weinhandel und das Zapfgewerbe beschäftigten "Kistensitzer", "Weinzapfer", "Weinschenke" und "Weinrufer".

Personal des Weinschulengerichts

Die im Folgenden aufgeführten Angaben über des Personal des Weinschulengerichts sind dem "Niederrheinisch-Westfälischen Kreiskalender"[1] entnommen, dessen Ausgaben von 1758 bis 1794 digital verfügbar sind und in dem Richter, Gerichtsschreiber und Prokuratoren des Weinschulengerichts sowie ab 1779 auch Weinröder und Wein-Unterverkäufer namentlich aufgelistet sind.

Richter

Name Vorname(n) Titel (*) von bis
von Herwegh Eberhard Josef Melchior 1759 1771
von Stattlohn Heinrich Leonard Josef J.U.L. 1759 1771
Merrhem Johann Engelbert 1759 1766
von Schneid Philipp Wilhelm Andreas Josef 1759 1762
von Mylius Balthasar Josef 1759
von Gall Johann Josef Kaspar 1760 1778
von Stattlohn Johann Arnold Theodor 1760 1766
von Eschenbrender Johann Arnold Kaspar 1760 1763
von Krufft Peter Josef 1761 1773
Tils Johann Jakob 1761 1763
von Heck Abraham 1761
Bianco Heinrich Martin 1764 1767
von Dulman Franz Arnold 1764
Wilms Peter 1766 1772
Stamberg Gerhard 1767 1779
Thour Johann Wilhelm 1767
Schnickel Johann Heinrich 1768 1775
von Doetsch Johann Nikolaus 1768 1769
von Bonn Wilhelm Anton 1770 1782
von Hilgers Franz Jakob 1772 1785
von Wittgenstein Melchior Ditmar 1772
Gillis (Gilles) Peter Josef 1773 1776
Bourel(l) Theodor Winand 1774 1786
Husecus Johann Cornelius Severin 1774 1786
Bianco Josef Anton 1774 1780
Hamm Kaspar Wilhelm 1774 1777
von Beywegh Johann Friedrich Franz 1774 1777
von Heinsberg Johann Wilhelm Xavier 1775 1778
Moers Friedrich 1776 1779
Schieffer Franz Stefan 1777 1786
von Mylius Hermann Josef 1778 1786
Rödder Franz Heinrich 1779 1785
Husecus Philip Jakob J.U.L. 1782 1788
Schulgen Adam Josef 1783 1786
Mültgen Johann Bernhard 1783
Dumont Heinrich Josef 1784 1787
Bianco Wilhelm Anton 1785
Wecus Wilhelm Josef 1786
Wilms Kaspar Wilhelm 1787 1788
Bauduin Stefan Bernhard 1787
Molinari Michael 1787
Tils Johann Theodor 1787
Bodenstaff Johann Dominik 1788

(*) Abkürzung J.U.L. = juris utriusque licentiatus = Lizenziat beider Rechte (weltlich, kirchlich)

Gerichtsschreiber

Name Vorname(n) von bis
Eschweiler Johann Heinrich 1759 1762
Daumen Engelbert Hieronymus 1763 1772
Felten Friedrich 1777 1794

Prokuratoren

Name Vorname(n) von bis
Nuss Johann Peter 1759 1765
Esser Bernhard Philipp 1759 1771
Haecker Cosmas 1759 1778
Lanotte Franz 1764 1771
Werner Kaspar Josef 1766 1794
Moers Karl Josef 1772 1794
Eichof Peter Josef 1779 1784
Müller Johann Wilhelm 1779 1787
Riphahn Johann Christian 1785 1787
Bebber Johann Georg 1788 1794
Meyer (N.) 1788 1794
Block (N.) 1790 1794
Broichhausen (N) 1791 1794

Weinröder

Name Vorname(n) von bis
Etzweiler Johann Wilhelm 1779 1789
Merl(en) Friedrich 1779 1791
Heinen Stefan 1779 1793
Etzweiler Johann Jakob 1779 1794
Greven Franz Josef 1779 1794
Kramer Gerhard 1779 1794
Kramer Heinrich 1779 1794
Meyer Bartholomäus 1790 1794
Peters (N.) 1794 1794

Wein-Unterkäufer

Name Vorname(n) von bis
Wolff Matthias 1779 1790
Schlebusch Peter 1779 1792
Bracht Johann Wilhelm 1791 1794

Weinhändler im Jahr 1884

Es gibt ein Adressbuch sämtlicher Weinhändler Europas aus dem Jahr 1884. Daraus sind die Kölner Weinhändler aufgelistet: Kölner Weinhändler 1884

Weblinks

Kreuterkarte

Die Weinschule ist zu finden in der Kreuterkarte K 337-74 - Rheingasse

Topographische_Sammlung_von_Franz_Kreuter/Kreuterkarten

Schreinsbezirk

I S. Martin - Bezeichnung auf der Keussen-Karte: "Gebürhaus (Weinschule)"

Literatur

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