Hauderer: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Hauderer''' ist die Bezeichnung für den Berufsstand der ''Lohnfuhrleute'' beziehungsweise ''Lohnkutscher''; auch für ''Fuhrleute mit eigenem Gespann''. 1811 wurden die Vorschriften für die Lohnkutscher noch in einer sogenannten ''Haudererordnung'' zusammengestellt. | '''[[Beruf::Hauderer]]''' ist die Bezeichnung für den Berufsstand der ''Lohnfuhrleute'' beziehungsweise ''[[Beruf::Lohnkutscher]]''; auch für ''Fuhrleute mit eigenem Gespann''. 1811 wurden die Vorschriften für die Lohnkutscher noch in einer sogenannten ''Haudererordnung'' zusammengestellt. | ||
Eine '''Hauderei''' ist ein Transportunternehmen, dessen Fuhrpark in früheren Zeiten aus Kutschen bestand (in manchen Regionen im Winter auch Schlitten). Der Betreiber einer Hauderei ist der ''Hauderer''. | Eine '''Hauderei''' ist ein Transportunternehmen, dessen Fuhrpark in früheren Zeiten aus Kutschen bestand (in manchen Regionen im Winter auch Schlitten). Der Betreiber einer Hauderei ist der ''Hauderer''. | ||
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Aktuelle Version vom 20. Januar 2026, 12:30 Uhr
Hauderer ist die Bezeichnung für den Berufsstand der Lohnfuhrleute beziehungsweise Lohnkutscher; auch für Fuhrleute mit eigenem Gespann. 1811 wurden die Vorschriften für die Lohnkutscher noch in einer sogenannten Haudererordnung zusammengestellt.
Eine Hauderei ist ein Transportunternehmen, dessen Fuhrpark in früheren Zeiten aus Kutschen bestand (in manchen Regionen im Winter auch Schlitten). Der Betreiber einer Hauderei ist der Hauderer.
