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der Stadt Köln im Umland. Seine Grenzen sind durch Grenzbeschreibungen und
der Stadt Köln im Umland. Seine Grenzen sind durch Grenzbeschreibungen und
den Braun-Hogenberg-Plan von 1609 überliefert.
den Braun-Hogenberg-Plan von 1609 überliefert.
== Überblick ==
Die sogenannte Kölner Schweid (in alten Quellen Cöllnischer Schweid) bezeichnet den historischen '''Bann- und Wirtschaftsraum''' der
Reichsstadt Köln. Innerhalb dieser Grenze besaß die Stadt '''Markt-, Zoll-, Fischerei-, Weide- und teilweise
auch Gerichtshoheit'''. Die Schweid ist nicht identisch mit der Stadtmauer und auch nicht mit
kirchlichen Diözesangrenzen gleichzusetzen.
Eine der wichtigsten bildlichen Darstellungen dieses Raumes ist die Schweidkarte von Braun &
Hogenberg (Descriptio Agri Civitatis Coloniensis cum suis limitibus, ca. 1609). Auf ihr sind zahlreiche
Marksteine, Wege, Höfe und Orte eingezeichnet, die den Grenzverlauf sichtbar machen.
== Begriffserklärung: Schweid und Gewann ==
Schweid bezeichnet den '''abgegrenzten Rechts- und Wirtschaftsraum einer Stadt''', insbesondere im
Hinblick auf Weide-, Jagd- und Nutzungsrechte. Die Schweid wurde regelmäßig begangen ("begangen
und beschworen") und durch Marksteine gesichert.
Ein '''Gewann''' ist eine historisch gewachsene Flureinheit innerhalb der Feldmark, meist bestehend aus
mehreren Parzellen mit gleicher Nutzung. Gewanne dienen in Grenzbeschreibungen häufig als
Orientierungsangaben.
== Quellenlage ==
Die Rekonstruktion der Kölner Schweid beruht auf:
* der Braun-Hogenberg-Schweidkarte (ca. 1609)
* schriftlichen Grenzbeschreibungen der Stadt Köln (14.–17. Jh.)
* Ratsprotokollen und Weistümern
* späteren Kataster- und Flurkarten zum Vergleich
'''Marksteine''' fungieren dabei als primäre Fixpunkte; Ortsnamen dienen meist nur der Orientierung.


[[Kategorie:Schweid]]
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Aktuelle Version vom 1. Februar 2026, 11:06 Uhr

Der Cöllnische Schweid bezeichnet das historische Weide- und Nutzungsgebiet der Stadt Köln im Umland. Seine Grenzen sind durch Grenzbeschreibungen und den Braun-Hogenberg-Plan von 1609 überliefert.

Überblick

Die sogenannte Kölner Schweid (in alten Quellen Cöllnischer Schweid) bezeichnet den historischen Bann- und Wirtschaftsraum der Reichsstadt Köln. Innerhalb dieser Grenze besaß die Stadt Markt-, Zoll-, Fischerei-, Weide- und teilweise auch Gerichtshoheit. Die Schweid ist nicht identisch mit der Stadtmauer und auch nicht mit kirchlichen Diözesangrenzen gleichzusetzen.

Eine der wichtigsten bildlichen Darstellungen dieses Raumes ist die Schweidkarte von Braun & Hogenberg (Descriptio Agri Civitatis Coloniensis cum suis limitibus, ca. 1609). Auf ihr sind zahlreiche Marksteine, Wege, Höfe und Orte eingezeichnet, die den Grenzverlauf sichtbar machen.

Begriffserklärung: Schweid und Gewann

Schweid bezeichnet den abgegrenzten Rechts- und Wirtschaftsraum einer Stadt, insbesondere im Hinblick auf Weide-, Jagd- und Nutzungsrechte. Die Schweid wurde regelmäßig begangen ("begangen und beschworen") und durch Marksteine gesichert.

Ein Gewann ist eine historisch gewachsene Flureinheit innerhalb der Feldmark, meist bestehend aus mehreren Parzellen mit gleicher Nutzung. Gewanne dienen in Grenzbeschreibungen häufig als Orientierungsangaben.

Quellenlage

Die Rekonstruktion der Kölner Schweid beruht auf:

  • der Braun-Hogenberg-Schweidkarte (ca. 1609)
  • schriftlichen Grenzbeschreibungen der Stadt Köln (14.–17. Jh.)
  • Ratsprotokollen und Weistümern
  • späteren Kataster- und Flurkarten zum Vergleich

Marksteine fungieren dabei als primäre Fixpunkte; Ortsnamen dienen meist nur der Orientierung.