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Apostolischer Protonotar: Unterschied zwischen den Versionen

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Als '''Apostolischen Protonotar''' (lat. ''protonotarius apostolicus'') bezeichnet man sowohl bestimmte Prälaten der römischen Kurie als auch Träger eines hochrangigen päpstlichen Ehrentitels. Die Bezeichnung folgt aus dem historischen Amt des ''primicerius notariorum in Urbe'' (lat.: Oberster der Notare in der Stadt Rom), das schon im 5. Jahrhundert bezeugt ist.
Als '''[[Beruf::Apostolischer Protonotar]]''' (lat. ''protonotarius apostolicus'') bezeichnet man sowohl bestimmte Prälaten der römischen Kurie als auch Träger eines hochrangigen päpstlichen Ehrentitels. Die Bezeichnung folgt aus dem historischen Amt des ''primicerius notariorum in Urbe'' (lat.: Oberster der Notare in der Stadt Rom), das schon im 5. Jahrhundert bezeugt ist.


Die eigentlichen Apostolischen Protonotare sind die Notare des Papstes und des Heiligen Stuhles. Ihre Zahl ist auf sieben festgelegt. Zusammen bilden sie ein Kollegium unter Vorsitz des dienstältesten Apostolischen Protonotars, den man als Dekan bezeichnet.
Die eigentlichen Apostolischen Protonotare sind die Notare des Papstes und des Heiligen Stuhles. Ihre Zahl ist auf sieben festgelegt. Zusammen bilden sie ein Kollegium unter Vorsitz des dienstältesten Apostolischen Protonotars, den man als Dekan bezeichnet.
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Darüber hinaus gibt es eine zweite Gruppe Apostolischer Protonotare, die ''Protonotarii Apostolici supra numerum'', denen dieser Titel ehrenhalber verliehen wurde. Dieser Titel ist der höchste Ehrenprälatentitel. In der Regel wurde er auf Antrag des zuständigen Diözesanbischofs an verdiente Priester vergeben, jedoch wurde diese Auszeichnung im Vergleich zu anderen Ehrentiteln sehr selten gewährt.
Darüber hinaus gibt es eine zweite Gruppe Apostolischer Protonotare, die ''Protonotarii Apostolici supra numerum'', denen dieser Titel ehrenhalber verliehen wurde. Dieser Titel ist der höchste Ehrenprälatentitel. In der Regel wurde er auf Antrag des zuständigen Diözesanbischofs an verdiente Priester vergeben, jedoch wurde diese Auszeichnung im Vergleich zu anderen Ehrentiteln sehr selten gewährt.
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Aktuelle Version vom 20. Januar 2026, 12:39 Uhr

Als Apostolischer Protonotar (lat. protonotarius apostolicus) bezeichnet man sowohl bestimmte Prälaten der römischen Kurie als auch Träger eines hochrangigen päpstlichen Ehrentitels. Die Bezeichnung folgt aus dem historischen Amt des primicerius notariorum in Urbe (lat.: Oberster der Notare in der Stadt Rom), das schon im 5. Jahrhundert bezeugt ist.

Die eigentlichen Apostolischen Protonotare sind die Notare des Papstes und des Heiligen Stuhles. Ihre Zahl ist auf sieben festgelegt. Zusammen bilden sie ein Kollegium unter Vorsitz des dienstältesten Apostolischen Protonotars, den man als Dekan bezeichnet. Aufgabe der Apostolischen Protonotare ist es, die Akten und Urkunden über die Verkündigung von Dogmen, Heiligsprechungen, Krönungen, Besitzergreifungen, Amtsantritt und den Tod des Papstes anzufertigen. Darüber hinaus überwachen sie die ordnungsgemäße Öffnung und Schließung eines Konklaves und führen Protokoll über die Konsistorien.

Darüber hinaus gibt es eine zweite Gruppe Apostolischer Protonotare, die Protonotarii Apostolici supra numerum, denen dieser Titel ehrenhalber verliehen wurde. Dieser Titel ist der höchste Ehrenprälatentitel. In der Regel wurde er auf Antrag des zuständigen Diözesanbischofs an verdiente Priester vergeben, jedoch wurde diese Auszeichnung im Vergleich zu anderen Ehrentiteln sehr selten gewährt.