Pest und Seuchen in Köln: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 20. März 2020, 22:50 Uhr
Die Pest im Jahr 1666
Auch 1666 hatte Köln sich mit einer „Pestilentzischen“ Seuche zu befassen. Auf wesentlich schlechterer wissenschaftlicher Grundlage versucht man damals, die Infektion in den Griff zu bekommen. So sollten alle Häuser, in denen in den letzten 14 Tagen jemand an der Seuche gestorben war, gekennzeichnet und damit gemieden werden – was nun immerhin auch der heutigen Quarantänefrist entspricht.
Nicht alle Kölner zogen damals an einem Strang, denn der Rat sah auch eine Strafe für die vor, die „sich weigern und ungehorsamblich erzeigen“: die sollten ihr Bürgerrecht verlieren und der Stadt verwiesen werden. Um sich durchzusetzen, wurden dann sogar Militär eingesetzt.
Ansonsten kümmerte man sich darum, Notsärge in ausreichender Zahl bereitzuhalten. Der Verkauf von Mobiliar und Gegenständen aus „inficijrte[n] heuser[n]“ war auf sechs Wochen nach dem Tod des Infizierten verboten. In den Pfarreien sollte Geld zur Linderung der als Nebeneffekt entstehenden wirtschaftlichen Not gesammelt werden – was natürlich aus heutiger Sicht dem Ziel zuwiderläuft, Infektionsketten zu unterbrechen.
Sodann sollte eine Statistik über die Infektions- und Todesfälle geführt werden, wobei man sich bemühte, die eigentlichen Pestopfer möglichst separat von den sonstigen Todesursachen zu erfassen (insbesondere ohne die Kindersterblichkeit an Blattern und Röteln zu berücksichtigen). Die Öffentlichkeit sollte über den Stand der Seuche informiert sein: immer dienstags sollten die Zeitungsdrucker die aktuelle Todeszahl vermelden. Insgesamt bietet sich dann doch ein Bild der Hilflosigkeit, gepaart mit harten Maßnahmen.
In Köln litt man 1666 zwar, aber die Krankheit wurde schließlich überstanden. [1]
Weblinks
Geschichte in Köln, Band 51, Heft 1, Seiten 9–22, ISSN (Online) 2198-0667, ISSN (Print) 0720-3659, DOI: https://doi.org/10.7788/gik.2004.51.1.9.
Wikipedia: Geschichte_der_Pest
Einzelnachweise
- ↑ Historisches Archiv der Stadt Köln, facebook v. 18.03.2020