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Hutstaffierer: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 27. Juli 2022, 22:03 Uhr

Kölner Ratsherren 1655 mit Ratsherrenbaretten

Bei der Herstellung von Hüten war die Zunft der Hutstaffierer dafür verantwortlich, "den Schmuck der Hüte durch Steppen, Sticken oder Besetzen mit Federn, Metall und dgl. besorgen"[1].

Genauere Auskunft zu den Einzelheiten der Tätigkeiten und Arbeitsgängen des Hutstaffierens sowie zur Abgrenzung dieses Handwerksberufes zu den Hutmachern und Kürschnern gibt Johann Georg Krünitz im Jahre 1783 in seiner "Öconomischen Encyclopädie" [2]:

"An einigen Orten sind die Hutstaffierer , welche auch Hutschmücker und im Oesterreich Hutstepper genannt werden, eine von den Hutmachern noch verschiedene Art Handwerker, oder eigentlich Krämer (Händler), welche dem von dem Hutmacher verfertigten Hute diejenige Gestalt geben, welche die Mode oder der Käufer verlangt, und mit solchen aufgestutzten Hüten handeln; an einigen Orten aber verrichten solches die Hutmacher selbst, und es ist ihnen das Garniren oder Einfassen ihrer eigenen Hüte, wie auch das Einsetzen des Futters oder der Hauben, und überhaupt alles , was zum Staffieren und Aufstutzen gehört, erlaubt. In einigen großen Städten haben die Hutstaffierer, außer den Hüten, auch allerley Federn auf die Hüte, welche sie teils selbst verschreiben, theils von den Federschmückern daselbst kaufen, imgleichen indianische oder kostbar beschlagene Röhre, parfumirte Handschuhe, seidene und feine wollene Strümpfe, Federmützen und Müffe, nicht aber von Rauch- oder Pelzwerk, als welches die Kürschner sich allein zu machen und zu verkaufen zueignen. Doch dürfen die Hutstaffierer wohl davon, inbesonderheit bebrämte Handschuhe, Kragen oder Palatine, führen, wenn sie solche nur nicht selbst bebrämen, oder das Pelz- und Rauchwerk dazu zuschneiden, sondern solche Arbeit den Kürschnern überlassen. Was die übrige Nadelarbeit betrifft, mit welcher ohnedies die Hutstaffierer wohl umzugeben wissen, und halbe Schneider oder Perlensticker abzugeben pflegen: so bleibe ihnen solche vorbehalten, daher auch von ihnen die Priester- und Rathsherren - Barete, die Wulst- oder Fallhüte für die Kinder, die ehemahls gebräuchlichen und jetzt wieder Mode gewordenen Schuhrosen, Halskrausen, Achsel- und Hutschleifen, nebst den Degenbändern und einigen andern Leibeszierrathen, gemacht werden. In Deutschland sind die Baretkrämer gemeiniglich zugleich auch Hutstaffierer.

[...]

Zu dem Staffieren gehört Folgendes:

  1. Der Hut wird, entweder mit Glanzleinwand, oder mit Atlaß, gefüttert.
  2. Er wird mit einem Bande versehen , welches entweder eine Schnur, oder eine Tresse ist.
  3. Es werden auch Hefte und Schlingen angemacht, ihn dadurch aufzukrämpen.
  4. Oefters wird der Rand auch mit einer Tresse eingefasset.
  5. Bisweilen auch mit einer Feder, welche man anheften muß.
  6. Wenn der Hut aufgekrämpt ist, schickt man ihn öfters zum Goldsticker, ihn mit allerley Schmucke besetzen zu lassen.
  7. Und nachdem der Hut völlig staffiert ist, wird er nochmahls mit dem Bügeleisen übergangen, und ihm der letzte Glanz gegeben."

Literatur

  1. Volckmann, Erwin: Alte Gewerbe und Gewerbegassen : deutsche Berufs-, Handwerks- und Wirtschaftsgeschichte älterer Zeit / Erwin Volckmann. - Würzburg : Memminger, 1921. - VIII, 354 S. : Ill.
  2. Krünitz, Johann Georg: Öconomische Encyclopädie oder Allgemeines System der Staats-, Stadt-, Haus- und Landwirtschaft; Berlin:Pauli, 1783, S. 160-161
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