Kolonellschaft: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 11. November 2022, 17:24 Uhr
Wachtordnungen der Stadt Köln
Aufgaben der Gaffeln
Seit dem Ende des 14. Jahrhunderts bestand in Köln eine städtische Wachtordnung basierend auf Unterstützung der Gaffeln. Diese Einteilung zeigte aber bald Nachteile dadurch, dass die Mitglieder der Gaffeln nicht konzentriert in wenigen Straßenzügen wohnten, sondern verteilt waren über die ganze Stadt. Bei einem raschen Verteidigungsfall konnte deshalb die Mobilisierung nicht schnell genug erfolgen. Aber auch im Frieden war es einfacher zu organisieren, wenn die Bevölkerungsgruppen eines bestimmten Bezirkes direkt angesprochen werden konnten.
Neuordnung mit Kolonellschaften
So entschloss man sich im Jahr 1583 zu einer grundlegenden Neuordnung. Das Bürgeraufgebot durch die Gaffeln wurde aufgelöst und durch eine örtliche Organisation des Wehrwesens erneuert. Die Stadt wurde in acht Quartiere oder Kolonellschaften (auch Colonelschaften) eingeteilt. Insgesamt sollten ca. 7000 Mann in je 150 Mann starken Kompanien (Fahnen) jeweils unter einem Oberst eines Quartiers aufgestellt werden. Die Zahl der Fahnen variierte je nach Größe des Quartiers (Bezirkes). Die Obersten des Bürgeraufgebotes wurden häufig aus den Reihen der amtierenden und alten Bürgermeister sowie aus den Inhabern hoher Ratsämter besetzt. In Gefahrensituationen konnten so schnelle kriegsrelevante Entscheidungen getroffen werden. [1]
Neu reglementiert wurde nun auch die ausreichende Bewaffnung des Bürgeraufgebotes. Schon im Verbundbrief von 1396 findet sich die Bestimmung, dass jeder Bürger einen Harnisch und Waffen besitzen müsse. 1583 gehörte es dann zu den Pflichten eines Bürgers, sich je nach wirtschaftlicher und sozialer Position des Bürgers mit "Brustpanzer, ein eiserner Hut und Handschuhe" in seinem Besitz vorzuhalten.
Das Bürgeraufgebot war aber grundsätzlich immer dazu gedacht, die Stadt gegen innere und äußere Bedrohungen zu verteidigen. Die Bürgerfahnen wurden zumeist zum Wachdienst eingesetzt an den Wällen und Toren. Selten wurden sie dabei auch mal zum Geleitschutz außerhalb der Stadt eingesetzt.
Die Hauptleute der Kolonellschaften 1798
Bezirke (Lit.) | zuständige Hauptmänner |
---|---|
Erste Kolonellschaft sub Lit. A. | Peter Wolff,
Stephan Schnorrenberg, Wolter Bürgers, Wilh. Henr. Liven, Cornel. Gimmich, Joh. Henr. Meurer, Martin Bedorff, Johan Abel Maessen |
Zweite Kolonellschaft sub Lit. B. | Winandus Schmitz,
Franz Jacob Lohkampff, Bernard Anton Schütten, Johan Wilhelm Sarbourg, Andreas Werbrun, Adolphus Dolleschall, Balthasar Grimberg, Henr. Lutzenkirchen |
Dritte Kolonellschaft sub Lit. C. | Christian Kamp,
Johan Theodor Krott, Sebastian Blatzheim, Georg Frider. Runtzleh |
Vierte Kolonellschaft sub Lit. D. | Franz Jos. Cron,
Wilhelm Düssel, Joh. Jos. Holthausen, Johan Jos. Bleissem, Johan Ritter, Joh. Conrad Odendahl, Joh. Neuen, Felicianus Ruez |
Fünfte Kolonellschaft sub Lit. E. | Franz Langen,
Mathias Löllgen, Joh. Jos. Rüttgers. Franz Caspar Rodius, Johan Dirmerzheim |
Sechste Kolonellschaft sub Lit. F. | Peter Jos. Vorrath,
Joh. Jos. Stollwerck, Franz Godfr. Tollhausen, Peter Jos. Hendrichs, Hubert Ningelgen, Joh. Zaun, Joh. Henr. Richartz, Joh. Breuer |
Siebte Kolonellschaft sub Lit. G. | Hermann Breuer,
Joh. Peter Weyer, Theodor Schweinem, Werner Ahrweiler, Joh. Jos. Fischer, Christian Mertens, Wilh. Fuchs |
Achte Kolonellschaft sub Lit. H. | Hermann Jos. Stern,
Godfr. Hermanns, Joh. Wolff, Henr. Franz Richrath, Joh. Jos. Firmenich, Joh. Badorff |
Einzelnachweise
- ↑ Max Plassman, Eine Stadt als Feldherr, S.69, Böhlau-Verlag 2020