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Stapelrecht

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Die Urkunde zur Erteilung des Stapelprivilegs

Das Stapelrecht oder auch Niederlagsrecht war im Mittelalter das Recht einer Stadt, von durchziehenden Kaufleuten zu verlangen, dass sie ihre Waren in der Stadt für einen bestimmten Zeitraum auf dem Stapelplatz abluden, „stapelten“ und anboten.

Konrad von Hochstaden, Erzbischof von Köln, gewährte der Stadt Köln am 7. Mai 1259 das Stapelrecht. Alle Waren – insbesondere die auf dem Rhein transportierten – mussten nun drei Tage den Kölner Bürgern zum Kauf angeboten werden. Diese duften nur an oder über Kölner Bürger verkauft werden – was diesen einträgliche Geschäfte und der Stadt hohe Steuereinnahmen garantierte. Dieses Stapelprivileg galt bis 1831. Die Mainzer Rheinschifffahrtsakte bereitete am 31. März 1831 nach 600 Jahren mehr oder weniger erfolgreicher Kölner Wirtschaftspolitik dem ein Ende.


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