Die Weinschule
Die Weinschule war im Mittelalter zusammen mit den Rheinmeistern die oberste Aufsichtsbehörde uber den Weinhandel und den Weinausschank. Das Gebäude der Weinschule befand sich in der Rheingasse im Haus Nr. 12.
Die Stadt Köln war im Mittelalter der zentrale Knotenpunkt des westeuropäischen Weinhandels. Dieser Handel war in Köln schon frühzeitig in allen verwaltungstechnischen und juristischen Belangen straff organisiert. Die obersten Kontrollorgane dieser Organisation waren die Rheinmeister und ab 1378 die Weinschule.
Rheinmeister
Die vier Rheinmeister wurden vom Rat der Stadt Köln eingesetzt und hatten ein vielfältiges Spektrum an Aufgaben. Ihre Hauptfunktion bestand aus der Aufsicht über die Einhaltung des Kölner Stapelrechts und die Schlichtung von Streitigkeiten beim Warenverkehr auf dem Rhein. Sie bildeten die sogenannte Rheinpolizei.
Weinschule
Die Weinschule bestand aus acht Ratsmitgliedern und hielt drei mal wöchentlich Sitzungen ab, in denen unter anderem Rechtsfragen auf dem Gebiete des Weinhandels entschieden wurden. Diese Mitglieder der Weinschule unterstützten die Rheinmeister bei ihren Aufgaben. Sie mussten selbst vorher das Amt eines Rheinmeisters bekleidet haben.
Die Einberufung der Weinschule als Versammlung wurde durch die Rheinmeister vorgenommen. Um die Unabhängigkeit dieser Kommission zu wahren, war allen Beteiligten untersagt, selbst städtischen Weinhandel zu betreiben.
Die Weinschule war gleichzeitig auch eine Gerichtsbehörde, an der juristische Fragen des Kölner Weinhandels entschieden wurden. Seit Mitte des 15. Jahrhunderts hatte die Weinschule auch das Recht, Zeugnisse zur Erlangung des Kölner Bürgerrechts zu erteilen. Die den Rheinmeistern und gewählten Ratsmitgliedern der Weinschule untergebenen Beamten waren vereidigte Schreiber und Boten. Sie hatten auf die Einhaltung aller Regeln im Weinhandel zu achten und gegebenenfalls Anzeige zu erstatten.
Sowohl der Großhandel auf dem Weinmarkt als auch der Anbau und Vertrieb kleinerer Mengen von Wein innerhalb der Stadt ("Weinzapf") wurden von den Rheinmeistern und der Weinschule organisiert und kontrolliert. Für die damit verbundenen Steuereinnahmen war die Behörde der Weinschule zuständig.
In beiden Zweigen des Kölner Weinhandels gab es verschiedene höher gestellte und einfache Berufe. Höhere Beamte des stadtübergreifenden Weinmarktes waren vornehmlich "Unterkäufer" und "Visierer", zu den niederen Beamten gehörten "Kranenmeister" und "Weinschröder". Der innerstädtische Weinhandel und das Zapfgewerbe beschäftigten "Kistensitzer", "Weinzapfer", "Weinschenke" und "Weinrufer".
Angestellte und Bewohner der Weinschule (Rheingasse Nr. 12)
Datum | Name | Beruf | Quelle |
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1634 | Adolphus Neighausen | "Gerichtschreiber der Weinschullen in Cöllen" (Bewohner) | KoelnerBuerger |
1797 | Joh. Gerard Bebber | Notar. Cameralis, Procurat an der Weinschule, am Appellations-Commissariat und an dem Syndicat | AB Köln 1797 |
1797 | Herman Jos. Werner Krämer | Scribent an der Weinschule | AB Köln 1797 |
1797 | Joh. Henr. Dünnbach | Notar. Wetzlar. und Procur. an der Weinschule | AB Köln 1797 |
1797 | Joh. Wilhelm Broichhausen | Notar. u. Procurat. an der Weinschule, u. Severins-Gericht | AB Köln 1797 |
1797 | Joh. Joseph Block | Notar. und Procurat. an der Weinschule | AB Köln 1797 |
Literatur
Köln, die Zentrale des westeuropäischen Weinhandels, in: Der Weinhandel im Gebiete der Hanse im Mittelalter, Hans Hartmeyer, Jena, 1905, Kap. IV.1