Brückengeld
Aus Altes Köln
Am 1. August 1920 wird das Brückengeld auf allen Rheinbrücken der Stadt Köln abgeschafft. Bis dahin galt, dass jeder vor dem Passieren beim Brückenwärter eine Gebühr zu entrichten hatte - Fußgänger zahlten 2 Pfennig, Fuhrwerke und Fahrzeuge entsprechend mehr. Nach Begleichung der Verkehrsabgabe erhielt man einen Passierschein, die Einnahmen wurden zur Unterhaltung des Bauwerks und Entlohnung des Brückners verwendet.