Amtsblatt
In einem Amtsblatt werden gesetzliche vorgeschriebene Bekanntmachungen den Bürgern zugänglich gemacht. Dies geschieht in unterschiedlichen periodischen Zeitabschnitten. Archivarische Amtsblätter liegen in der Regel jahrgangsweise gebunden vor.
In Preußen gab seit 1811 jede Regierung für jeden Regierungsbezirk wöchentlich ein Amtsblatt heraus (Verordnungen, Beförderungen, Auktionen, Steckbriefe, Konkurse, Ernennungen von Beamten, Ordensverleihungen, Widmungen usw.). Am 2. Januar 1819 erschien erstmals die Allgemeine Preußische Staatszeitung als offizielles Verkündungsblatt der preußischen Regierung. Mit der Reichsgründung 1871 übernahm der Deutsche Reichsanzeiger diese Funktion, war aber außerdem auch die amtliche Zeitung des Deutschen Reiches bzw. später der Weimarer Republik bis zum Ende des 2. Weltkrieges.