Amtsblatt
AIn einem Amtsblatt werden gesetzliche vorgeschriebene Bekanntmachungen den Bürgern zugänglich gemacht. Dies geschieht in unterschiedlichen periodischen Zeitabschnitten. Archivarische Amtsblätter liegen in der Regel jahrgangsweise gebunden vor.
In Preußen gab seit 1811 jede Regierung für jeden Regierungsbezirk wöchentlich ein Amtsblatt heraus (Verordnungen, Beförderungen, Auktionen, Steckbriefe, Konkurse, Ernennungen von Beamten, Ordensverleihungen, Widmungen usw.). Am 2. Januar 1819 erschien erstmals die Allgemeine Preußische Staatszeitung als offizielles Verkündungsblatt der preußischen Regierung. Mit der Reichsgründung 1871 übernahm der Deutsche Reichsanzeiger diese Funktion, war aber außerdem auch die amtliche Zeitung des Deutschen Reiches bzw. später der Weimarer Republik bis zum Ende des 2. Weltkrieges.
Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln
Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Köln 1827
Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Köln 1829
Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Köln 1841
Amtsblatt des Erzbistums Köln
Im Amtsblatt des Erzbistums Köln werden neben wichtigen Dokumenten der päpstlichen Kurie, der Deutschen Bischofskonferenz und anderer überdiözesaner Einrichtungen die Urkunden, Erlasse und sonstigen für den Bereich des Erzbistums rechtsrelevanten Dokumente des Erzbischofs publiziert.
Online stehen die Ausgaben ab dem Jahr 2000 zur Verfügung. Amtsblatt des Erzbistums Köln