Altes Köln

Amtsblatt

Aus Altes Köln
Wechseln zu:Navigation, Suche

AIn einem Amtsblatt werden gesetzliche vorgeschriebene Bekanntmachungen den Bürgern zugänglich gemacht. Dies geschieht in unterschiedlichen periodischen Zeitabschnitten. Archivarische Amtsblätter liegen in der Regel jahrgangsweise gebunden vor.

In Preußen gab seit 1811 jede Regierung für jeden Regierungsbezirk wöchentlich ein Amtsblatt heraus (Verordnungen, Beförderungen, Auktionen, Steckbriefe, Konkurse, Ernennungen von Beamten, Ordensverleihungen, Widmungen usw.). Am 2. Januar 1819 erschien erstmals die Allgemeine Preußische Staatszeitung als offizielles Verkündungsblatt der preußischen Regierung. Mit der Reichsgründung 1871 übernahm der Deutsche Reichsanzeiger diese Funktion, war aber außerdem auch die amtliche Zeitung des Deutschen Reiches bzw. später der Weimarer Republik bis zum Ende des 2. Weltkrieges.

Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln

Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Köln

1827 1828 1829 1830 1831 1832 1833 1834 1835 1836 1837 1838 1840 1841 1842 1843 1844 1845 1846 1847 1848 1849 1850 1851 1852 1853 1854 1856 1858 1861 1862 1863 1864 1865 1866 1867 1868 1869 1870 1871 1872 1873 1874 1875 1876 1877 1878

Amtsblatt des Erzbistums Köln

Im Amtsblatt des Erzbistums Köln werden neben wichtigen Dokumenten der päpstlichen Kurie, der Deutschen Bischofskonferenz und anderer überdiözesaner Einrichtungen die Urkunden, Erlasse und sonstigen für den Bereich des Erzbistums rechtsrelevanten Dokumente des Erzbischofs publiziert.

Online stehen die Ausgaben ab dem Jahr 2000 zur Verfügung. Amtsblatt des Erzbistums Köln

Cookies helfen uns bei der Bereitstellung von Altes Köln. Durch die Nutzung von Altes Köln erklärst du dich damit einverstanden, dass wir Cookies speichern.