Augustinerinnenkloster Groß Nazareth
Das Kloster Groß St. Maria zu Nazareth entstand aus einer zwischen 1284 und 1293 gegründeten Beginengemeinschaft, die nach dem Gründer Hermann Schele auch "Schelenkonvent" genannt wurde und lag an der nördlichen Seite der Gereonstraße im Stadtteil Altstadt-Nord.
Eckdaten zu Groß St. Nazareth
Patrozinium | St. Maria |
Orden/Stift | Beginen / seit 1417/23: Schwestern vom Gemeinsamen Leben / seit 1426: Augustinerinnen |
Gründung | 1284/1293 |
Aufhebung | 1802 |
Geschichte
Das Kloster Groß-Nazareth geht zurück auf einen zwischen 1284 und 1293 gegründeten Konvent von zehn Beginen in der Gereonstraße. Im Laufe der nächsten Jahrhunderte vergrößerte sich das Anwesen durch Erbe und Kauf weiterer Grundstücke erheblich. Es wurde eine Kapelle zu errichtet und ein Visitator aus den Augustiner-Chorherren gewählt. Der Konvent führte die Klausur ein und durfte nicht mehr Schwestern aufnehmen, als ernährt werden konnten.
Die Schwestern erwarben 1465 von der Schuhmachergaffel im Tausch gegen einen ihnen angegliederten Konvent in der Sternengasse den östlich angrenzenden Loehof, um ihn in ihr Kloster einzubeziehen.
Im Jahre 1427 bestätigte Papst Martin V. den Übertritt des Schelenkonventes zum Augustinerorden mit der Bestimmung, dass die Schwestern dem Vorbild der „Frauen vom gemeinsamen Leben“ im Kloster Diepenveen (Diözese Utrecht) folgten. Im Jahre 1435 weihte der Generalvikar Weihbischof Johannes in der Kapelle des Klosters den Hauptaltar. Erzbischof Dietrich erließ 1451 ergänzende Bestimmungen zur Klosterregel. Im Jahre 1482 gestattete der Pfarrer die Errichtung zweier Altäre und die Anlage eines Schwesternfriedhofes.
Die Zahl der Klosterschwestern betrug damals 56, sie stieg im Jahre 1470 auf 65, ging aber dann zurück, weil der Konvent zu wenig Raum und Ernährungsmöglichkeiten bot.
Die Tätigkeiten der Schwestern bestand aus Handarbeit, Seidespinnen und -weben für kirchliche Gewänder und Altarausstattungen, besonders aus der Anfertigung von Borten, Litzen, Fransen und anderer Stick- und Knüpfarbeiten. Die Meister des Sartuch- und Leinenamtes sowie der Seiden- und Wappensticker versuchten, den Wettbewerb der Klosterarbeit nach Möglichkeit zu unterbinden. Im Jahre 1434 bestätigte der Rat den zulässigen Klosterbetrieb von sechs Webstühlen und genehmigte, dass die Beginen auf fünf anderen Stühlen Meßgewänder und Ähnliches aus Seide und „ungeroiden Garn“, aber nicht aus Baumwolle weben durften. Im Jahre 1456 wurde dem Konvent das Seidespinnen um Lohn verboten, außer dem, was er selbst an Borten, Leinen, Fransen und Knäufen benötigte. 1469 verbot der Rat der Stadt Köln auch die Wappenstickerei und das Seidenspinnen.
Als der Konvent aber, gestützt auf zwei kaiserliche Privilegien, die Anfertigung geistlicher Gewänder fortsetzte, brachen im Jahre 1482 die Wappensticker gewaltsam in das Kloster ein, um eine Haussuchung vorzunehmen. Der Rat versuchte vergebens, den Konvent zu verkleinern und zu reformieren, verschärfte aber seine früheren Bestimmungen dahin, dass die Schwestern nur drei Webstühle behalten durften, um darauf Leinen für den eigenen Bedarf herzustellen. Schließlich wurde ihnen 1514 auch die Perlenstickerei, nicht aber die Wappenstickerei zugestanden.
1802 wurde das Kloster im Zuge der Säkularisierung aufgehoben und von der Domänenverwaltung verkauft. 1806 wurde der Bau abgebrochen. Das Grundstück kam zunächst in den Besitz des Apothekers Loosen und wurde später zu Privatwohnungen aufgeteilt[1].
Petrus Canisius (1521-1597), "zweiter Apostel Deutschlands nach Bonifatius" (Leo XIII.) und 1925 von Papst Pius XI. heiliggesprochen, wohnte während seines Studiums in Köln nahe St. Gereon und feierte in der Kirche des Klosters Groß-Nazareth seine Primiz (Priesterweihe).
Kreuterkarte
Das Kloster Groß Nazareth ist zu finden in der Kreuterkarte K 337-23 - Gereonstrasse
Topographische_Sammlung_von_Franz_Kreuter/Kreuterkarten
Schreinsbezirke
Einzelnachweise
- ↑ Arntz/Neu/Vogts (Bearb.): Augustinerinnenkloster Gross-Nazareth. In: Paul Clemen/Hans Vogts/Fritz Witte (Hg.): Die Kunstdenkmäler der Rheinprovinz. Bd. 7, III. Abt., Düsseldorf 1937, S. 241-243