Die Weinschule
Die Weinschule war im Mittelalter zusammen mit den Rheinmeistern die oberste Aufsichtsbehörde über den Weinhandel und den Weinausschank. Das Gebäude der Weinschule befand sich in der Rheingasse im Haus Nr. 12.
In der Stadt Köln, die im Mittelalter den zentralen Knotenpunkt des westeuropäischen Weinhandels darstellte, war dieser Handel bereits frühzeitig in allen verwaltungstechnischen und juristischen Belangen straff organisiert. Die obersten Kontrollorgane dieser Organisation waren die Rheinmeister und ab 1378 die Weinschule.
Rheinmeister
Die vier Rheinmeister wurden vom Rat der Stadt Köln eingesetzt und hatten ein vielfältiges Spektrum an Aufgaben. Ihre Hauptfunktion bestand aus der Aufsicht über die Einhaltung des Kölner Stapelrechts und der Schlichtung von Streitigkeiten beim Warenverkehr auf dem Rhein. Sie bildeten die sogenannte Rheinpolizei.
Dem Stapelrecht unterlagen unter anderem die gefüllten Weinfässer und auch die Weinbergpfähle (Ramholz oder auch Ramen).
Weinschule
Die Weinschule bestand aus acht Ratsmitgliedern und hielt drei mal wöchentlich Sitzungen ab, in denen unter anderem Rechtsfragen auf dem Gebiete des Weinhandels entschieden wurden. Diese Mitglieder der Weinschule unterstützten die Rheinmeister bei ihren Aufgaben. Sie mussten selbst vorher das Amt eines Rheinmeisters bekleidet haben.
Die Einberufung der Weinschule als Versammlung wurde durch die Rheinmeister vorgenommen. Um die Unabhängigkeit dieser Kommission zu wahren, war allen Beteiligten untersagt, selbst städtischen Weinhandel zu betreiben.
Die Weinschule war gleichzeitig auch eine Gerichtsbehörde, an der juristische Fragen des Kölner Weinhandels entschieden wurden. Seit Mitte des 15. Jahrhunderts hatte die Weinschule auch das Recht, Zeugnisse zur Erlangung des Kölner Bürgerrechts zu erteilen. Voraussetzung zur Erlangung des Bürgerrechts war eine Eintragung in das zentrale Buch der Weinschule. Die den Rheinmeistern und gewählten Ratsmitgliedern der Weinschule untergebenen Beamten waren vereidigte Schreiber und Boten. Sie hatten auf die Einhaltung aller Regeln im Weinhandel zu achten und gegebenenfalls Anzeige zu erstatten.
Sowohl der Großhandel auf dem Weinmarkt als auch der Anbau und Vertrieb kleinerer Mengen von Wein innerhalb der Stadt ("Weinzapf") wurden von den Rheinmeistern und der Weinschule organisiert und kontrolliert. Nur Personen, die das Kölner Bürgerrecht besaßen, hatten damit auch das Recht auf den Weinzapf. Für die mit dem Weinzapf verbundenen Steuereinnahmen war wiederum die Behörde der Weinschule zuständig.
In beiden Zweigen des Kölner Weinhandels gab es verschiedene höher gestellte und einfache Berufe. Höhere Beamte des stadtübergreifenden Weinmarktes waren vornehmlich "Unterkäufer" und "Visierer", zu den niederen Beamten gehörten "Kranenmeister" und "Weinschröder". Der innerstädtische Weinhandel und das Zapfgewerbe beschäftigten "Kistensitzer", "Weinzapfer", "Weinschenke" und "Weinrufer".
Weblinks
- Artikel Historischer Weinanbau und Weinhandel in Köln. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.
- Artikel Der Kölner Stapel in: Portal Rheinische Geschichte (LVR)
- Aufsatz Handel und Vertrieb rheinischer und elsässischer Weine über Köln im Spätmittelalter, Klaus Militzer, in: regionalgeschichte.net
Literatur
- Köln, die Zentrale des westeuropäischen Weinhandels, in: Der Weinhandel im Gebiete der Hanse im Mittelalter, Hans Hartmeyer, Jena, 1905, Kap. IV.1
- Joachim Deeters, Wie wird man Kölner Bürger? Das Kölner Bürgerrecht nach der Ordnung von 1615/1617, in: Quellen zur Geschichte der Stadt Köln, Bd. 2, Spätes Mittelalter und frühe Neuzeit (1396-1794), S. 203-211, J.P. Bachem Verlag, Köln, 1996