Altes Köln

Schreinsmeister

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SCHREINSMEISTER, m. unter verschlusz und obhut der schreinsmeister standen urkundenschreine z. b. von kirchspielen: schrynsmeysteren, die zo der zyt bi dat schryn gekoren (sind). (GENGLER deutsche stadtrechtsalterth. 65)[1]

Einzelnachweise

  1. DWB = Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm. 16 Bde. in 32 Teilbänden. Leipzig 1854-1961. Quellenverzeichnis Leipzig 1971.
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