Brückengeld
Aus Altes Köln
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Am 1. August 1920 wird das Brückengeld auf allen Rheinbrücken der Stadt Köln abgeschafft. Bis dahin galt, dass jeder vor dem Passieren beim Brückenwärter eine Gebühr zu entrichten hatte - Fußgänger zahlten 2 Pfennig, Fuhrwerke und Fahrzeuge entsprechend mehr. Nach Begleichung der Verkehrsabgabe erhielt man einen Passierschein, die Einnahmen wurden zur Unterhaltung des Bauwerks und Entlohnung des Brückners verwendet.