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Deutschordenskommende Jungenbiesen: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Gründung der '''Deutschordenskommende Jungen-Biesen''' geht zurück auf Heinrich v. Reuschenberg, dem Landkomtur der Ballei Alten-biesen, der zu diesem Zweck 1523 das Haus zum Bierbaum an der heutigen Severinstraße (Nr. 251) sowie im Jahr 1581 den benachbarten Bonnerhof erwarb.
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Die Gründung der '''Deutschordenskommende Jungen-Biesen''' geht zurück auf Heinrich v. Reuschenberg, dem Landkomtur der Ballei Alten-Biesen, der zu diesem Zweck 1523 das Haus zum Bierbaum an der [[Severinstraße/Haus-Nr. 225|Severinstraße Nr. 225]] sowie im Jahr 1581 den benachbarten Bonnerhof erwarb.
  
 
1593 kam die Erlaubnis zur Abhaltung des Gottesdienstes
 
1593 kam die Erlaubnis zur Abhaltung des Gottesdienstes

Version vom 24. April 2021, 00:22 Uhr

Die Gründung der Deutschordenskommende Jungen-Biesen geht zurück auf Heinrich v. Reuschenberg, dem Landkomtur der Ballei Alten-Biesen, der zu diesem Zweck 1523 das Haus zum Bierbaum an der Severinstraße Nr. 225 sowie im Jahr 1581 den benachbarten Bonnerhof erwarb.

1593 kam die Erlaubnis zur Abhaltung des Gottesdienstes

1802 wurde die Kommende säkularisiert

1804 Dienstgebäude des Direktors des Geniekorps, danach Militärfruchtmagazin und dann Schulverwaltung

Weblinks

https://de.wikipedia.org/wiki/Kommende_Jungen-Biesen