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Altes Köln

Die Weinschule

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Die Weinschule auf der Rheingasse Nr. 12 (Mitte, im Hintergrund)
Innerstädischer Weinanbau in Köln - Weingärten der Kartäuser

Die Weinschule war im Mittelalter zusammen mit den Rheinmeistern die oberste Aufsichtsbehörde über den Weinhandel und den Weinausschank. Das Gebäude der Weinschule befand sich in der Rheingasse im Haus Nr. 12.

In der Stadt Köln, die im Mittelalter den zentralen Knotenpunkt des westeuropäischen Weinhandels darstellte, war dieser Handel bereits frühzeitig in allen verwaltungstechnischen und juristischen Belangen straff organisiert. Die obersten Kontrollorgane dieser Organisation waren die Rheinmeister und ab 1378 die Weinschule.

Rheinmeister

Die vier Rheinmeister wurden vom Rat der Stadt Köln eingesetzt und hatten ein vielfältiges Spektrum an Aufgaben. Ihre Hauptfunktion bestand aus der Aufsicht über die Einhaltung des Kölner Stapelrechts und die Schlichtung von Streitigkeiten beim Warenverkehr auf dem Rhein. Sie bildeten die sogenannte Rheinpolizei.

Weinschule

Die Weinschule bestand aus acht Ratsmitgliedern und hielt drei mal wöchentlich Sitzungen ab, in denen unter anderem Rechtsfragen auf dem Gebiete des Weinhandels entschieden wurden. Diese Mitglieder der Weinschule unterstützten die Rheinmeister bei ihren Aufgaben. Sie mussten selbst vorher das Amt eines Rheinmeisters bekleidet haben.

Die Einberufung der Weinschule als Versammlung wurde durch die Rheinmeister vorgenommen. Um die Unabhängigkeit dieser Kommission zu wahren, war allen Beteiligten untersagt, selbst städtischen Weinhandel zu betreiben.

Die Weinschule war gleichzeitig auch eine Gerichtsbehörde, an der juristische Fragen des Kölner Weinhandels entschieden wurden. Seit Mitte des 15. Jahrhunderts hatte die Weinschule auch das Recht, Zeugnisse zur Erlangung des Kölner Bürgerrechts zu erteilen. Voraussetzung zur Erlangung des Bürgerrechts war eine Eintragung in das zentrale Buch der Weinschule. Die den Rheinmeistern und gewählten Ratsmitgliedern der Weinschule untergebenen Beamten waren vereidigte Schreiber und Boten. Sie hatten auf die Einhaltung aller Regeln im Weinhandel zu achten und gegebenenfalls Anzeige zu erstatten.

Sowohl der Großhandel auf dem Weinmarkt als auch der Anbau und Vertrieb kleinerer Mengen von Wein innerhalb der Stadt ("Weinzapf") wurden von den Rheinmeistern und der Weinschule organisiert und kontrolliert. Nur Personen, die das Kölner Bürgerrecht besaßen, hatten damit auch das Recht auf den Weinzapf. Für die mit dem Weinzapf verbundenen Steuereinnahmen war die Behörde der Weinschule zuständig.

In beiden Zweigen des Kölner Weinhandels gab es verschiedene höher gestellte und einfache Berufe. Höhere Beamte des stadtübergreifenden Weinmarktes waren vornehmlich "Unterkäufer" und "Visierer", zu den niederen Beamten gehörten "Kranenmeister" und "Weinschröder". Der innerstädtische Weinhandel und das Zapfgewerbe beschäftigten "Kistensitzer", "Weinzapfer", "Weinschenke" und "Weinrufer".

Angestellte und Bewohner der Weinschule (Rheingasse Nr. 12)

Datum Name Beruf Quelle
1634 Adolphus Neighausen
Gertrud Toppius (Ehefrau)
"Gerichtschreiber der Weinschullen in Cöllen", "allda in der Weinschullen wonhafftig" KoelnerBuerger
1797 Joh. Gerard Bebber Notar. Cameralis, Procurat an der Weinschule, am Appellations-Commissariat und an dem Syndicat AB Köln 1797
1797 Herman Jos. Werner Krämer Scribent an der Weinschule AB Köln 1797
1797 Joh. Henr. Dünnbach Notar. Wetzlar. und Procur. an der Weinschule AB Köln 1797
1797 Joh. Wilhelm Broichhausen Notar. u. Procurat. an der Weinschule, u. Severins-Gericht AB Köln 1797
1797 Joh. Joseph Block Notar. und Procurat. an der Weinschule AB Köln 1797

Weblinks

Literatur

Köln, die Zentrale des westeuropäischen Weinhandels, in: Der Weinhandel im Gebiete der Hanse im Mittelalter, Hans Hartmeyer, Jena, 1905, Kap. IV.1