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Altes Köln

Gaffeln, Gilden und Zünfte: Unterschied zwischen den Versionen

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Schon seit dem 12. Jahrhundert belegen Quellen die Existenz von Handwerkerbruderschaften (''fraternitates'') in Köln. Handwerkerzusammenschlüsse bezeichnete man nach dem Weberaufstand 1371 als '''Ämter''' aufgrund ihrer Zugehörigkeit zum Rat. aus diesen Ämtern entstanden später die '''Zünfte'''. In '''Gilden''' versammelten sich die Kaufleute. Im 14. Jahrhundert gibt es auch schon einige Versammlungshäuser [[Gaffelhäuser]] dieser fortan als '''Gaffel''' bezeichneten Zusammenschlüsse von Personen. Aus diesen Reihen entwickelten sich in einer ''Zunftrevolution'' innerstädtische Auseinandersetzungen gegen die bisherige Herrschaft der Patrizier. <br>
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Schon seit dem 12. Jahrhundert belegen Quellen die Existenz von Handwerkerbruderschaften (''fraternitates'') in Köln. Handwerkerzusammenschlüsse bezeichnete man nach dem Weberaufstand 1371 als '''Ämter''' aufgrund ihrer Zugehörigkeit zum Rat. Aus diesen Ämtern entstanden später die '''Zünfte'''. In '''Gilden''' versammelten sich die Kaufleute. Im 14. Jahrhundert gibt es auch schon einige Versammlungshäuser ([[Gaffelhäuser]]) dieser fortan als '''Gaffel''' bezeichneten Zusammenschlüsse von Personen. Aus diesen Reihen entwickelten sich in einer ''Zunftrevolution'' innerstädtische Auseinandersetzungen gegen die bisherige Herrschaft der Patrizier. <br>
 
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Jeder Kölner Bürger und „Eingesessener“ musste sich einem Amt (Zunft) oder einer Gaffel anschließen. Aus den Reihen der Gaffeln wurden die Ratsmitglieder  für ein Jahr gewählt und aus dieser Mitte wurden 2 Bürgermeister auch für eine einjährige Amtszeit gewählt.
 
Jeder Kölner Bürger und „Eingesessener“ musste sich einem Amt (Zunft) oder einer Gaffel anschließen. Aus den Reihen der Gaffeln wurden die Ratsmitglieder  für ein Jahr gewählt und aus dieser Mitte wurden 2 Bürgermeister auch für eine einjährige Amtszeit gewählt.
  
Gaffeln und Zünfte waren auch die Träger des Gemeinwesens und einer neuen Wehrordnung. Im Verbundbrief heißt es dazu, alle Bürger und Eingesessene (einer Gaffel angeschlossene Einwohner ohne Bürgerrecht) haben bei Gefahr dem Stadtbanner zu folgen. In den Gaffelhäusern wurden fortan alle Angelegenheiten des Wacht-, alarm- und Militärwesens verhandelt. So wurde auch in einer Wachtordnung festgelegt, welchen Teil der Stadtmauer bzw. welche Torburg einzelne Gaffeln zu bewachen hatten.
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Gaffeln und Zünfte waren auch die Träger des Gemeinwesens und einer neuen Wehrordnung. Im Verbundbrief heißt es dazu, alle Bürger und Eingesessenen (einer Gaffel angeschlossene Einwohner ohne Bürgerrecht) haben bei Gefahr dem Stadtbanner zu folgen. In den Gaffelhäusern wurden fortan alle Angelegenheiten des Wacht-, Alarm- und Militärwesens verhandelt. So wurde auch in einer Wachtordnung festgelegt, welchen Teil der Stadtmauer bzw. welche Torburg einzelne Gaffeln zu bewachen hatten.
  
 
So bewachten auf der Rheinseite:
 
So bewachten auf der Rheinseite:
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*die Zimmerleute das Witschgassentor
 
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*die Gaffel Himmelreich und die Fassbinder die Rheinpforte
 
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*die Gaffel Aren das Markmannsgassentor
 
*die Fischmenger die Salzgassenpforte
 
*die Fischmenger die Salzgassenpforte
 
*die Gaffel Windeck das Mühlengassentor
 
*die Gaffel Windeck das Mühlengassentor

Version vom 13. Juli 2019, 20:27 Uhr

Schon seit dem 12. Jahrhundert belegen Quellen die Existenz von Handwerkerbruderschaften (fraternitates) in Köln. Handwerkerzusammenschlüsse bezeichnete man nach dem Weberaufstand 1371 als Ämter aufgrund ihrer Zugehörigkeit zum Rat. Aus diesen Ämtern entstanden später die Zünfte. In Gilden versammelten sich die Kaufleute. Im 14. Jahrhundert gibt es auch schon einige Versammlungshäuser (Gaffelhäuser) dieser fortan als Gaffel bezeichneten Zusammenschlüsse von Personen. Aus diesen Reihen entwickelten sich in einer Zunftrevolution innerstädtische Auseinandersetzungen gegen die bisherige Herrschaft der Patrizier.

Ausschnitt des Verbundbriefes mit den Siegeln der Gaffeln (Kölner Stadtmuseum)

Am 14. September 1396 wurde eine neue Stadtverfassung verkündet, die eine vom provisorischen Rat eingesetzte Kommission ausgearbeitet hatte. Das war der Verbundbrief, der für 400 Jahre das Grundgesetz Kölns bleiben sollte. Besiegelt wurde das Dokument von 22 politisch-gewerblichen Korporationen, den Zünften und Gaffelgesellschaften. Später wurden die Verbände nur noch „Gaffeln“ genannt.

Neben den größeren Gaffeln (Kaufleute, Brauer, Bäcker) setzten sich die Gaffeln aus mehreren, nicht unbedingt immer berufsnahen Zünften zusammen:

1. Wollenhaupt (Wollenwebergaffel), zugehörige Zünfte: Wollenweber, Tuchscherer, Weißgerber 4
2. Eysenmarkt, Gesellschaft von Kaufleuten, vielleicht ursprünglich Gilde der Eisenhändler 2
3. Schwarzhaus (Schwartzhauß), zugehörige Zünfte: Blauleinenfärber, Waidhändler 2
4. Goldschmidt (Goldschmiedegaffel), zugehörige Zünfte: Goldschläger, Goldspinnerinnen 2
5. Windeck, Gesellschaft der Kaufleute auf dem Altermarkt, vielleicht ursprünglich Korporation der Englandfahrer 2
6. Buntwörter (Buntwerkergaffel), zugehörige Zünfte: Kürschner 2
7. Himmelreich, Korporation von Kaufleuten 2
8. Bindelmacher, zugehörige Zünfte: Gürtler, Drechsler, Bürstenbinder, Nadelmacher, Kammacher, Blechschlager 2
9. Aren, zugehörige Zünfte: Riemenschneiderzunft 2
10. Fischamt (Fischmengergaffel), zugehörige Zünfte: Fischmenger, Schiffer, Buchbinder 2
11. Schmidt (Schmiedegaffel), zugehörige Zünfte: Schmiede, Schlosser, Messerschmiede, Stückgießer, Achsenmacher 2
12. Schilderer und Glaswörter (Maler), zugehörige Zünfte: Maler, Glaser, Sattler 1
13.Steinmetzer (Steinmetze und Zimmerleute), zugehörige Zünfte: Steinmetzer, Zimmerleute, Schreiner, Kannenbäcker, Bildhauer, Bildschneider, Leyendecker, Pflasterer 1
14. Becker (Bäckergaffel), zugehörige Zünfte: Bäcker 1
15. Fleischhauer (Fleischergaffel), zugehörige Zünfte: Fleischer 1
16. Schröder (Schneidergaffel), zugehörige Zünfte: Schneider, Hutstoffierer 1
17. Schuhmacher (Schumacher + Löhrer), zugehörige Zünfte: Schuhmacher, Altschuhmacher, Lederreider 1
18. Sarwörter (Sarwörtergaffel Sar = Schar vergleiche Pflugschar, Wörter = Werker also Rüstungswerkleute) zugehörige Zünfte: Harnischmacher, Schwertfeger, Barbiere, Handschuhmacher, Taschenmacher, Hutmacher, Korbmacher 1
19. Kannengießer (Kannengießergaffel), zugehörige Zünfte: Kannengießer, Hammacher, Seiler 1
20. Fassbinder (Fassbindergaffel), zugehörige Zünfte: Fassbinder 1
21. Ziechenweber (Leinenwebergaffel), zugehörige Zünfte: Zeichenweber, Sartuchmacher, Decklackenweber, Bombassin-, Caffee-, u. Baratamt 1
22. Brewer, zugehörige Zünfte: Brauer 2
Wikipedia---------


Jeder Kölner Bürger und „Eingesessener“ musste sich einem Amt (Zunft) oder einer Gaffel anschließen. Aus den Reihen der Gaffeln wurden die Ratsmitglieder für ein Jahr gewählt und aus dieser Mitte wurden 2 Bürgermeister auch für eine einjährige Amtszeit gewählt.

Gaffeln und Zünfte waren auch die Träger des Gemeinwesens und einer neuen Wehrordnung. Im Verbundbrief heißt es dazu, alle Bürger und Eingesessenen (einer Gaffel angeschlossene Einwohner ohne Bürgerrecht) haben bei Gefahr dem Stadtbanner zu folgen. In den Gaffelhäusern wurden fortan alle Angelegenheiten des Wacht-, Alarm- und Militärwesens verhandelt. So wurde auch in einer Wachtordnung festgelegt, welchen Teil der Stadtmauer bzw. welche Torburg einzelne Gaffeln zu bewachen hatten.

So bewachten auf der Rheinseite:

  • das Wollenamt das Neckelskuhlentor
  • die Zimmerleute das Witschgassentor
  • die Gaffel Himmelreich und die Fassbinder die Rheinpforte
  • die Gaffel Aren das Markmannsgassentor
  • die Fischmenger die Salzgassenpforte
  • die Gaffel Windeck das Mühlengassentor
  • die Gürtelmacher das Neugassentor

Auf der Feldseite:

  • die Goldschmiede das Eigelsteintor
  • die Schilderer das Friesentor
  • die Gaffel Eisenmarkt das Ehrentor
  • die Gaffel Schwarzhaus das Hahnentor
  • die Bäcker das Schafentor
  • die Buntwörter das Weyertor
  • Brauer und Schmiede das Severinstor [1]

Namenstradition im Brauwesen:

Gaffel-koelsch.png Gilden-koelsch.jpg Zunft-koelsch.png

Literatur

Einzelnachweise

  1. Brigitte Maria Wübbeke, Das Militärwesen der Stadt Köln im 15. Jh. (Vierteljahresschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte; Beiheft 91), Stuttgart 1991, S. 54

[Kategorie:Mittelalter]