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Altes Köln

Kolonellschaft

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Fahne der Kölnischen Bürgerwehr von 1848, RBA

Wachtordnungen der Stadt Köln

Aufgaben der Gaffeln

Seit dem Ende des 14. Jahrhunderts bestand in Köln eine städtische Wachtordnung basierend auf Unterstützung der Gaffeln. Diese Einteilung zeigte aber bald Nachteile dadurch, dass die Mitglieder der Gaffeln nicht konzentriert in wenigen Straßenzügen wohnten, sondern verteilt waren über die ganze Stadt. Bei einem raschen Verteidigungsfall konnte deshalb die Mobilisierung nicht schnell genug erfolgen. Aber auch im Frieden war es einfacher zu organisieren, wenn die Bevölkerungsgruppen eines bestimmten Bezirkes direkt angesprochen werden konnten.

Neuordnung mit Kolonellschaften

So entschloss man sich im Jahr 1583 zu einer grundlegenden Neuordnung. Das Bürgeraufgebot durch die Gaffeln wurde aufgelöst und durch eine örtliche Organisation des Wehrwesens erneuert. Die Stadt wurde in acht Quartiere oder Kolonellschaften (auch Colonelschaften) eingeteilt. Insgesamt sollten ca. 7000 Mann in je 150 Mann starken Kompanien (Fahnen) jeweils unter einem Oberst eines Quartiers aufgestellt werden. Die Zahl der Fahnen variierte je nach Größe des Quartiers (Bezirkes). Die Obersten des Bürgeraufgebotes wurden häufig aus den Reihen der amtierenden und alten Bürgermeister sowie aus den Inhabern hoher Ratsämter besetzt. In Gefahrensituationen konnten so schnelle kriegsrelevante Entscheidungen getroffen werden. [1]

Neu reglementiert wurde nun auch die ausreichende Bewaffnung des Bürgeraufgebotes. Schon im Verbundbrief von 1396 findet sich die Bestimmung, dass jeder Bürger einen Harnisch und Waffen besitzen müsse. 1583 gehörte es dann zu den Pflichten eines Bürgers, sich je nach wirtschaftlicher und sozialer Position des Bürgers mit "Brustpanzer, ein eiserner Hut und Handschuhe" in seinem Besitz vorzuhalten.

Das Bürgeraufgebot war aber grundsätzlich immer dazu gedacht, die Stadt gegen innere und äußere Bedrohungen zu verteidigen. Die Bürgerfahnen wurden zumeist zum Wachdienst eingesetzt an den Wällen und Toren. Selten wurden sie dabei auch mal zum Geleitschutz außerhalb der Stadt eingesetzt.

Die Hauptleute der Kolonellschaften 1798

Bezirke (Lit.) zuständige Hauptmänner
Erste Kolonellschaft sub Lit. A. Peter Wolff

Stephan Schnorrenberg

Wolter Bürgers

Wilh. Henr. Liven

Cornel. Gimmich

Joh. Henr. Meurer

Martin Bedorff

Johan Abel Maessen

Zweite Kolonellschaft sub Lit. B. Winandus Schmitz

Franz Jacob Lohkampff

Bernard Anton Schütten

Johan Wilhelm Sarbourg

Andreas Werbrun

Adolphus Dolleschall

Balthasar Grimberg

Henr. Lutzenkirchen

Dritte Kolonellschaft sub Lit. C. Christian Kamp

Johan Theodor Krott

Sebastian Blatzheim

Georg Frider. Runtzleh

Vierte Kolonellschaft sub Lit. D. Franz Jos. Cron

Wilhelm Düssel

Joh. Jos. Holthausen

Johan Jos. Bleissem

Johan Ritter

Joh. Conrad Odendahl

Joh. Neuen

Felicianus Ruez

Fünfte Kolonellschaft sub Lit. E. Franz Langen

Mathias Löllgen

Joh. Jos. Rüttgers

Franz Caspar Rodius

Johan Dirmerzheim

Sechste Kolonellschaft sub Lit. F. Peter Jos. Vorrath

Joh. Jos. Stollwerck

Franz Godfr. Tollhausen

Peter Jos. Hendrichs

Hubert Ningelgen

Joh. Zaun

Joh. Henr. Richartz

Joh. Breuer

Siebte Kolonellschaft sub Lit. G. Hermann Breuer

Joh. Peter Weyer

Theodor Schweinem

Werner Ahrweiler

Joh. Jos. Fischer

Christian Mertens

Wilh. Fuchs

Achte Kolonellschaft sub Lit. H. Hermann Jos. Stern

Godfr. Hermanns

Joh. Wolff

Henr. Franz Richrath

Joh. Jos. Firmenich

Joh. Badorff

  1. Max Plassman, Eine Stadt als Feldherr, S.69, Böhlau-Verlag 2020