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Bürgerrolle

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Bürgerrolle (auch Bürgerprotokoll, Bürgeraufnahmebuch, libri civium, burbok oder Bürgerbuch) ist die Bezeichnung für ein Personenverzeichnis, in dem jener Teil der städtischen Bevölkerung aufgeführt wurde, dem Bürgerrechte zuerkannt wurden.

Bürgerrollen wurden seit der Entwicklung der Bürgerschaft in Städten geführt: vom Mittelalter an, mit der Entwicklung der ständischen Gesellschaft und des Bürgertums als dritten Standes, bis über das Ende der frühen Neuzeit hinaus in der bürgerlichen Gesellschaft. Mit dem Ende der Ständeordnung entfiel dann ihre Bedeutung. In der Bürgerrolle wurden die Daten des Neubürgers festgehalten, insbesondere hinsichtlich der Erlangung der Bürgerrechte. Hierzu gehörten beispielsweise der Zeitpunkt, an welchem der Bürgerbrief ausgegeben bzw. der Bürgereid abgelegt wurde, die Höhe des dabei gezahlten Bürgergeldes sowie die Herkunft des Neubürgers. Die Voraussetzungen für die Bürgerschaft variierten nach Stadt und Zeit. Sie konnten in Grundbesitz, einem Mindestvermögen, einem Einkommensnachweis, der meisterlichen Ausübung eines Handwerks und/oder einem Leumund bestehen. Meist war Grundbesitz unabdingbar für den Antrag und fest mit dem Status des Bürgers verknüpft. Mit der Aufnahme in das Verzeichnis wurde jemand, der vorher nur Einwohner (auch Inwohner, Beiwohner, Beisasse, medewohner oder non-positus) der Stadt gewesen war, zum Bürger (auch burgaere oder civis). Die Bürgerrolle enthielt damit einen privilegierten Anteil der Stadtbevölkerung, der die städtische Struktur entscheidend mitbestimmte. Heute dienen Bürgerrollen bzw. Bürgerbücher in manchen Städten der Ehrung verdienter Bürger der Stadt (vergleichbar mit der Ehrenbürgerschaft). Darüber hinaus werden gelegentlich auch Sammlungen ortsrechtlicher Vorschriften, die als Informationsquelle für die Bevölkerung einer Stadt dienen, als Bürgerbücher bezeichnet.[1]

Folgende Bürgerrollen von Köln sind online einsehbar:

Bürgerrolle 1875.jpg

Einzelnachweise

  1. Wikipedia