Gebietsreform in Nordrhein-Westfalen: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Gebietsreform der 1960er und 1970er Jahre stellt die größte Umstrukturierung der Verwaltung und der Gebiete der Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen dar. Insbesondere das am 1. Januar 1975 in Kraft getretene '''Köln-Gesetz''' regelte die Aufteilung der Gebiete in und um [[Köln]] neu. Köln wurde hierbei um viele [[:Kategorie:Stadtteil|Stadtteile]] erweitert, die in neun [[:Kategorie:Stadtbezirk|Stadtbezirke]] aufgeteilt wurden. | Die Gebietsreform der 1960er und 1970er Jahre stellt die größte Umstrukturierung der Verwaltung und der Gebiete der Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen dar. Insbesondere das am 1. Januar 1975 in Kraft getretene '''Köln-Gesetz''' regelte die Aufteilung der Gebiete in und um [[Köln]] neu. Köln wurde hierbei um viele [[:Kategorie:Stadtteil|Stadtteile]] erweitert, die in neun [[:Kategorie:Stadtbezirk|Stadtbezirke]] aufgeteilt wurden. | ||
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Aktuelle Version vom 15. Juli 2019, 21:48 Uhr
Die Gebietsreform der 1960er und 1970er Jahre stellt die größte Umstrukturierung der Verwaltung und der Gebiete der Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen dar. Insbesondere das am 1. Januar 1975 in Kraft getretene Köln-Gesetz regelte die Aufteilung der Gebiete in und um Köln neu. Köln wurde hierbei um viele Stadtteile erweitert, die in neun Stadtbezirke aufgeteilt wurden.