Brückengeld: Unterschied zwischen den Versionen
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Am 1. August 1920 wird das Brückengeld auf allen Rheinbrücken | [[Datei:Brückengeld-Hohenzollern.jpg|mini|Brückengeld Hohenzollernbrücke Köln]] | ||
Das Brückengeld mussten Fußgänger und Fuhrwerke zahlen, wenn sie die Brücken benutzen wollten. Fußgänger zahlten 2 Pfennig, Fuhrwerke und Fahrzeuge entsprechend mehr. | |||
Am 1. August 1920 wird das Brückengeld auf allen [[Kölner Rheinbrücken]] abgeschafft. Bis dahin galt, dass jeder vor dem Passieren beim Brückenwärter eine Gebühr zu entrichten hatte - Nach Begleichung der Verkehrsabgabe erhielt man einen Passierschein, die Einnahmen wurden zur Unterhaltung des Bauwerks und Entlohnung des Brückners verwendet. | |||
[[Datei:Hohenzollernbrücke 1911.jpg|mini|Hohenzollernbrücke 1911]] | [[Datei:Hohenzollernbrücke 1911.jpg|mini|Hohenzollernbrücke 1911]] |
Version vom 2. August 2020, 11:48 Uhr
Das Brückengeld mussten Fußgänger und Fuhrwerke zahlen, wenn sie die Brücken benutzen wollten. Fußgänger zahlten 2 Pfennig, Fuhrwerke und Fahrzeuge entsprechend mehr.
Am 1. August 1920 wird das Brückengeld auf allen Kölner Rheinbrücken abgeschafft. Bis dahin galt, dass jeder vor dem Passieren beim Brückenwärter eine Gebühr zu entrichten hatte - Nach Begleichung der Verkehrsabgabe erhielt man einen Passierschein, die Einnahmen wurden zur Unterhaltung des Bauwerks und Entlohnung des Brückners verwendet.