Brückengeld: Unterschied zwischen den Versionen
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Am 1. August 1920 wird das Brückengeld auf allen [[Kölner Rheinbrücken]] abgeschafft. Bis dahin galt, dass jeder vor dem Passieren beim Brückenwärter eine Gebühr zu entrichten hatte - Nach Begleichung der Verkehrsabgabe erhielt man einen Passierschein, die Einnahmen wurden zur Unterhaltung des Bauwerks und Entlohnung des Brückners verwendet. | Am 1. August 1920 wird das Brückengeld auf allen [[Kölner Rheinbrücken]] abgeschafft. Bis dahin galt, dass jeder vor dem Passieren beim Brückenwärter eine Gebühr zu entrichten hatte - Nach Begleichung der Verkehrsabgabe erhielt man einen Passierschein, die Einnahmen wurden zur Unterhaltung des Bauwerks und Entlohnung des Brückners verwendet. | ||
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Version vom 14. November 2023, 09:49 Uhr
Das Brückengeld mussten Fußgänger und Fuhrwerke zahlen, wenn sie die Brücken benutzen wollten. Fußgänger zahlten 2 Pfennig, Fuhrwerke und Fahrzeuge entsprechend mehr.
Auch Schiffe mussten ein Brückengeld bezahlen. Beim Passieren der Deutzer Schiffsbrücke musste die Brücke dazu geöffnet werden. Dreimal am Tag wurde dazu zwei Brückenjoche, die sogenannten Ausfuhrjoche aus dem Verband genommen. Mit steigendem Verkehr mussten die Öffnungen erhöht werden - bis 1913 gab es bis zu 30 Öffnungen pro Tag. Dies hatte natürlich längere Wartezeiten für Fußgänger und Fahrzeuge zur Folge.
Am 1. August 1920 wird das Brückengeld auf allen Kölner Rheinbrücken abgeschafft. Bis dahin galt, dass jeder vor dem Passieren beim Brückenwärter eine Gebühr zu entrichten hatte - Nach Begleichung der Verkehrsabgabe erhielt man einen Passierschein, die Einnahmen wurden zur Unterhaltung des Bauwerks und Entlohnung des Brückners verwendet.